Nutzungsbedingungen für Veranstalter

Stand 25. September 2020

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1. Annahme der Nutzungsbedingungen

1.1 Überblick

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für deine gesamte Nutzung als Veranstaltende*r (gemäß unten stehender Definition für Veranstaltende) von (a) den Websites und Domains (einschließlich aller darin enthaltenen Webseiten, Subdomains und Unterabschnitte, im Folgenden: die „Site”) von Race Roster (rechtlich auftretend als Race Roster North America Corporation, wenn sich deine Organisation in Kanada befindet, Race Roster US Inc., wenn sich deine Organisation in den USA befindet bzw. Race Roster Running UK Limited, wenn sich deine Organisation im Vereinigten Königreich befindet), (b) jeglichen von oder über die Site oder sonst wie von Race Roster verfügbar gemachten oder bereitgestellten Diensten und (c) jeglicher Software (gemäß unten stehender Definition) (insgesamt im Folgenden bezeichnet als die „Dienste”).

Eigentümer bzw. Betreiber der Dienste ist Race Roster. Die Dienste werden vorbehaltlich deiner Zustimmung angeboten, die ohne Änderungen für alle hierin enthaltenen Bestimmungen sowie für alle Betriebsvorschriften, Richtlinien, Politiken und Verfahren gilt, die Race Roster gegebenenfalls auf der Site veröffentlicht.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für dich und deine Nutzung der Dienste als Veranstaltende*r wie auch für solche, denen du Zugang zu deinem Event gewährst, wie etwa Zeitnehmende, gemeinnützige Organisationen oder administratives Personal. Der Ausdruck „gemeinnützige Organisationen“ umfasst in diesen Nutzungsbedingungen sowohl Wohlfahrts- als auch nicht gewinnorientierte Organisationen.

DIES IST EINE RECHTLICH VERBINDLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DIR UND RACE ROSTER. INDEM DU IRGENDEINEN TEIL DER DIENSTE NUTZT, STIMMST DU ALLEN HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN SOWIE ALLEN VERFAHRENSREGELN, RICHTLINIEN, POLITIKEN UND VERFAHREN ZU, DIE RACE ROSTER GEGEBENENFALLS AUF DER SITE VERÖFFENTLICHT. NUTZE DIE DIENSTE NICHT UND GREIFE AUCH NICHT AUF SIE ZU, WENN DU MIT IRGENDEINER DIESER VORSCHRIFTEN, REGELN, RICHTLINIEN, POLITIKEN ODER VERFAHREN NICHT EINVERSTANDEN BIST.

1.2 Änderungen

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS RACE ROSTER DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN GELEGENTLICH OHNE VORHERIGE MITTEILUNG ALLEIN DADURCH ÄNDERN ODER AKTUALISIEREN KANN, DASS ES DIESE ÄNDERUNGEN ODER AKTUALISIERUNGEN HIER VERÖFFENTLICHT UND DASS DU AN DIESE GEÄNDERTEN ODER AKTUALISIERTEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN GEBUNDEN BIST, WENN DU NACH DEREN VERÖFFENTLICHUNG DIE SITE WEITERHIN NUTZT. DAS DATUM DER LETZTEN ÄNDERUNG DIESER BESTIMMUNGEN IST ZU BEGINN DIESES DOKUMENTS VERMERKT. WIR EMPFEHLEN DIR, DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN REGELMÄẞIG AUF AKTUALISIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN ZU PRÜFEN.

 1.3 Verbindliche Sprache

Auf deine schriftliche Anfrage können wir diese Nutzungsbedingungen, unsere Datenschutzrichtlinie sowie jegliche anderen Betriebsvorschriften, Richtlinien, Politiken und Verfahren, die gegebenenfalls auf der Site veröffentlicht werden, der Einfachheit halber in andere Sprachen übersetzten. Wir übernehmen für diese Übersetzungen, einschließlich möglicher Ungenauigkeiten, keine Haftung. Für deine Nutzung der Dienste ist einzig die englischsprachigen Version dieser Dokumente verbindlich; bei Abweichungen zwischen der englischsprachigen und einer übersetzen Version gilt die englischsprachige Version.

2. Beschreibung von Race Roster

Race Roster stellt als beauftragtes Unternehmen („Agent“) Personen, die Events veranstalten und planen, einschließlich solcher, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen handeln (im Folgenden „Veranstaltende“ oder „du“) eine Möglichkeit zur Verfügung, Zahlungen im Bezug auf den Verkauf von Eventtickets (einschließlich von mit den Tickets in Verbindung stehenden Waren und Dienstleistungen) für auf der Site registrierte Events sowie Spenden für gemeinnützige Organisationen und für Spendenzwecke einzuziehen, die mit auf der Site registrierten Events verknüpft sind. Zu den Zahlungen können auch Zahlungen für Bearbeitungskosten (im Folgenden: „Bearbeitungsgebühren“) von Nutzer*innen (meldende Personen oder Unterstützer*innen) gehören, die an solchen Events teilnehmen oder sie, gemeinnützige Organisationen oder Spendenzwecke mit einer Spende unterstützen möchten (insgesamt im Folgenden: „Dienste“). Veranstaltende können die Site besuchen, einen Fragebogen zu ihrem Event ausfüllen, einschließlich Preisgestaltung, Ort, Bestandseintragungen etc. und Zahlungen online von meldenden Personen oder Unterstützer*innen erheben. Die Zahlungen werden durch Dritt- Zahlungsverkehrsdienstleistende (gemeinsam im Folgenden: „ZVD“) verarbeitet oder durch das Zahlungsgateway von Race Roster (im Folgenden: das „Gateway“).

Race Roster unterhält Accounts für alle Veranstaltende, meldende Personen, Unterstützer*innen und andere zur Bearbeitung oder Ansicht von Eventdaten (einschließlich personenbezogenen Daten) zugelassene Personen. Daher bleibt Race Roster „Verantwortlicher“ für alle Daten, wie sie von der betroffenen Person zur Verfügung gestellt und mittels der Software gespeichert werden (s. u.). Für Veranstaltende von Events in der EU verpflichtet sich Race Roster als Verantwortlicher und autorisiert „Auftragsverarbeiter“ (wie etwa Veranstaltende) zur Nutzung jeglicher durch die Software verfügbarer personenbezogener Daten gemäß dem diesen Nutzungsbedingungen als Anhang 1 beigefügten Datenverarbeitungszusatz. Exportieren Veranstaltende oder solche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben (d. h. Zeitnehmende, gemeinnützige Organisationen oder administratives Personal), personenbezogene Daten, so ist Race Roster nicht mehr länger der Verantwortliche in Bezug auf diese Daten und die Verpflichtungen als Verantwortlicher müssen von den jeweils exportierenden Personen beachtet werden.

Gemeinnützigen Organisationen, die Race Roster nutzen, um Spendenzahlungen einzuziehen, stellt Race Roster jeweils eine elektronische Kopie aller Daten zu Buchhaltungs- und Steuerzwecken zur Verfügung. Es obliegt der Verantwortung der einzelnen gemeinnützigen Organisationen, sicherzustellen, dass sie über alle Dokumente verfügen, um ihren Registrierungs- und Dokumentierungspflichten als gemeinnützige Organisationen zu entsprechen. Race Roster kann, ohne dazu verpflichtet zu sein, alle Daten oder Aufzeichnungen für einzelne gemeinnützige Organisationen aufbewahren. Die einzelne gemeinnützige Organisation kann eine Aufstellung aller über die Site erhaltenen Geldmittel anfordern. Ebenfalls kann die einzelne gemeinnützige Organisation Zugangsberechtigungen für ein Verwaltungs-Dashboard anfordern, das die Dokumentation aller gemachten Spenden, erstellten Spendenseiten und über die Site ausgestellten Spendenquittungen ermöglicht. Eine Mailingliste mit Kontaktinformationen aller Spender*innen und Fundraiser*innen sowie eine Liste mit Spendeninformationen steht den gemeinnützigen Organisationen jederzeit zum Download zur Verfügung.

Als beauftragtes Unternehmen kann Race Roster auch automatisierte Spendenquittungen ausstellen, die allen anwendbaren staatlichen Rechtsvorschriften entsprechen. Gemeinnützige Organisationen, die diese Funktionalität nutzen möchten, haben sicherzustellen, dass die Quittungen allen gemeinnützigen Registrierungs- und rechtlichen Dokumentationspflichten entsprechen. Gemeinnützige Organisationen können berechtigten Unterstützer*innen über die Site auch Ersatzquittungen schicken.

3. Deine Nutzung der Dienste

3.1 Die Dienste

Race Roster räumt dir hiermit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, eingeschränktes, widerrufliches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienste ausschließlich zu Zwecken des Erstellens einer Eventseite in Bezug auf ein Event oder einen Spendenzweck, und zur Einwerbung, Bearbeitung, Nachverfolgung und Einziehung von Melde- und Spendenzahlungen hinsichtlich dieses Events, das bzw. den du auf der Site registriert hast, jeweils (i) entsprechend diesen Nutzungsbedingungen und (ii) soweit dies nach den jeweils anwendbaren inländischen und ausländischen Rechtsvorschriften zulässig ist. Ungeachtet des Vorgesagten ist es dir weder selbst erlaubt noch darfst du jemandem erlauben, direkt oder indirekt: (i) irgend einen Teil der Dienste oder des Site-Inhalts (wie unten definiert) zu verändern, zu vervielfältigen oder sonst wie abgeleitete Werke davon anzufertigen, (ii) irgendwelche Teile der Dienste rückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder in anderer Weise zu versuchen, deren Quellcode oder deren Struktur, Sequenzen oder Organisation herauszufinden (zumindest soweit diese Beschränkungen nicht mit nach lokalem Recht anwendbaren Verboten von Rückentwicklungs-Beschränkungen kollidieren), (iii) die Dienste kurz- oder langfristig zu vermieten, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder zu Timesharing- oder kommerziellen Zwecken zu nutzen (außer für den beschränkten kommerziellen Zweck des Verkaufs von Eventtickets über die Site als Veranstaltende*r gemäß diesen Nutzungsbedingungen), (iv) irgendwelche Eigentumsvermerke oder -label auf oder in den Diensten oder dem Site-Inhalt zu entfernen oder zu verändern, (v) irgendetwas zu unternehmen, dass die Dienste stört oder unterbricht.

3.2 Software

Für den Fall, dass du irgendwelche Software im Zusammenhang mit den Diensten nutzt, räumt dir Race Roster hiermit ein persönliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, nicht-exklusives Lizenzrecht ein zur Nutzung der Software einzig für deinen internen Gebrauch im Zusammenhang mit den Diensten und einzig gemäß diesen Nutzungsbedingungen, anwendbarem Recht einschließlich Datenschutz- und Anti-Spam-Recht und schriftlichen Anweisungen/Hinweisen (soweit vorhanden), die Race Roster gemeinsam mit der Software zur Verfügung gestellt hat. Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist „Software“ als jegliche Software zu verstehen, die auf oder über die Site verfügbar ist oder in sonstiger Weise von Race Roster zur Verfügung gestellt wird, wozu auch zukünftige mobile Anwendungen gehören. „Software“ ist dabei ausdrücklich ein Teil der Dienste nach diesen Nutzungsbedingungen. Du bist im Übrigen verantwortlich, die Software so zu nutzen, dass allem Recht auf staatlicher, bundesstaatlicher, bezirklicher oder örtlicher Ebene sowie den Bestimmungen und Bedingungen aller Kreditkartengesellschaften entsprochen wird.

Race Roster nutzt die Dienstleistungen von Salesforce® um Daten mit dem Zweck zu verarbeiten, sie für Marketing-, Dokumentations-, Analyse- und andere Anwendungen verfügbar zu machen. Race Roster ist nicht mit Salesforce verbunden und in keiner Weise für die Handlungen oder Maßnahmen (oder deren Fehlen) von Salesforce verantwortlich. Jegliche Nutzung von Salesforce geschieht auf dein eigenes Risiko. Infolgedessen lehnt Race Roster ausdrücklich jegliche Verantwortung und Haftung für die von Salesforce erbrachten Dienstleistungen ab und du stimmst hiermit zu, dass Race Roster für keinerlei monetäre oder sonstige Schäden gleich welcher Art verantwortlich ist, die aufgrund der Nutzung solcher Dienstleistungen entstehen.

3.3 Bearbeitungsgebühren

Race Roster erhebt für jede Registrierungs-, Kauf- und Spendenzahlung, die über die Site verarbeitet wird, eine Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühren werden von Race Roster verwendet, um Händlergebühren, Händler-Gatewaygebühren, Technologiekosten und verwandte Kosten zu bestreiten. Die Höhe der berechneten Bearbeitungsgebühren wird von Race Roster nach dessen alleinigem Ermessen festgelegt. Entscheiden sich Unterstützer*innen, die Bearbeitungsgebühr in Bezug auf eine Spende zu übernehmen, so wird der Spendenbetrag um die Bearbeitungsgebühr erhöht, die dann wiederum von der Zahlung an die gemeinnützige Organisation abgezogen wird.

4. Zahlungen

4.1 Überblick

Veranstaltende nutzen unser hierzu vorgesehenes Verfahren zur Kreditkarten-Verarbeitung (im Folgenden: „KKV“), das die Nutzung des Gateways zur Erhebung von Daten zur Verarbeitung der Zahlungen erfordert.

4.2 Kreditkarten-Verarbeitung

(a) Gateway, Zahlungsvorgang. Race Roster handelt als beauftragtes Unternehmen des*der Veranstaltenden, um Zahlungen im Namen des*der Veranstaltenden von meldenden Personen und Unterstützer*innnen einzuziehen. Race Roster zieht alle etwaigen Bearbeitungsgebühren von den von Race Roster eingezogenen Zahlungen ein und zahlt den übrigen Betrag für den Event, dem die Zahlung entspricht, an den*die Veranstaltende binnen der während des Event-Setups ausgewählten Frist aus (entweder durch Übersendung eines Scheck oder mittels elektronischer Überweisung, je nachdem, welche Option der*die Veranstaltende bei der Nutzung der Site gewählt hat, jeweils an die Adresse oder das Konto, die oder das der*die Veranstaltende korrekt auf der Site angibt), wobei sich Race Roster das Recht vorbehält, die Weiterleitung von Beträgen in den folgenden Fällen zurückzustellen: (i) jederzeit, wenn Race Roster es für nötig erachtet, um die Bearbeitung und Beilegung von Rückerstattungen, angefochtenen Abbuchungen, Rückbuchungen, Kund*innenbeschwerden, Betrugsanzeigen und anderen Unstimmigkeiten durchzuführen und (ii) soweit dies anderweitig nach diesen Nutzungsbedingungen zulässig ist. Der*die Veranstaltende erklärt sich einverstanden, dass alle Zahlungen für ein bestimmtes Event dem*der Veranstaltenden erst nach der Beendigung des jeweiligen Events zustehen und alle letztlich fälligen Beträge sind abzüglich aller Bearbeitungsgebühren, Rückerstattungen, angefochtenen Abbuchungen, Rückbuchungen und anderer Abzüge, gleich ob diese auf Kund*innenbeschwerden, Betrugsanzeigen, Unstimmigkeiten in Bezug auf das jeweilige Event oder sonstigen Gründen beruhen. Unabhängig vom Grund der Absage erhalten Veranstaltende von Race Roster keine Zahlungen in Bezug auf abgesagte Events. Sind bereits Zahlungen von Race Roster an Veranstaltende in Bezug auf ein abgesagtes Event erfolgt, hat der*die jeweilige Veranstaltende umgehend alle diese Zahlungen bei Absage dieses Events zurückzuerstatten. Alle Beträge, gleich ob aus Verkäufen, Entgelten, Gebühren oder gesammelten Geldmitteln, sind in US-Dollar oder kanadischen Dollar oder anderen, von Race Roster nach seinem ausschließlichen Ermessen als akzeptabel festgelegten Fremdwährungen zu zahlen. Wählt der*die Veranstaltende eine von Race Roster akzeptierte Fremdwährungsoption, so unternimmt Race Roster wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zur Einziehung und Auszahlung der Geldsummen in der von der*dem Veranstaltenden gewählten Fremdwährung.

Es wird ausdrücklich festgestellt, dass Race Roster, wenn es als beauftragtes Unternehmen für gemeinnützige Organisationen tätig wird, Spendenzahlungen direkt an die gemeinnützige Organisationen oder die Veranstaltenden von Events, abzüglich Bearbeitungsgebühren und anwendbarer Steuern, veranlassen können. Race Roster haftet nicht im Hinblick auf Geschäfte gemeinnütziger Organisationen oder die Beziehung zwischen den jeweiligen Veranstaltenden von Events und den jeweiligen gemeinnützigen Organisationen oder den Transfer von Geldmitteln von den jeweiligen Veranstaltenden von Events an die jeweiligen gemeinnützigen Organisationen.

DER*DIE VERANSTALTENDE IST EINVERSTANDEN, DASS ALLE TRANSFERS VON ZAHLUNGEN AN DEN*DIE VERANSTALTENDEN VOR DEM FÜNFTEN (5.) WERKTAG NACH DEM ENDE DES JEWEILIGEN EVENTS DEN JEWEILIGEN VERANSTALTENDEN ZU TREUEN HÄNDEN GELEISTET WERDEN UND VORSCHÜSSE AUF DIE BETRÄGE SIND, DIE DEN VERANSTALTENDEN NACH DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN VORAUSSICHTLICH GESCHULDET WERDEN UND DASS RACE ROSTER DIESE VORSCHÜSSE ZURÜCKVERLANGEN KANN (JE NACH ANLASS UND NACH SEINEM AUSSCHLIEẞLICHEN ERMESSEN), UND DIE JEWEILIGEN VERANSTALTENDEN SICHERN HIERMIT ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DARAUFHIN UMGEHEND (UND IN JEDEM FALL BINNEN FÜNF [5] WERKTAGEN NACH DER ENTSPRECHENDEN AUFFORDERUNG) DIESE VORSCHÜSSE BZW. JEDEN VON RACE ROSTER GEFORDERTEN TEILBETRAG DAVON AN RACE ROSTER ZURÜCKZAHLEN, OHNE ABZÜGE, MINDERUNGEN ODER AUFRECHNUNGEN VORZUNEHMEN.

(b) Rückerstattungen. (i) Die jeweiligen Veranstaltenden sind verpflichtet, ihre Rückerstattungspolitiken den meldenden Personen und Unterstützer*innnen mitzuteilen und den meldenden Personen und Unterstützer*innen Rückerstattungen über die Site zu leisten. Die Veranstaltenden haben sicherzustellen, dass ihre Rückerstattungspolitiken in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen sowie mit den Zahlungs- und Rückerstattungsmechanismen der Site sind. Die Site erlaubt es den Veranstaltenden Rückerstattungen an meldende Personen zu leisten, sofern die Rückerstattung innerhalb von sechsundneunzig (96) Stunden nach dem Enddatum des entsprechenden Events und binnen sechs (6) Monaten nachdem Transaktionsdatum der zugrunde liegenden Ticketkaufs erfolgt. Rückerstattungen, die nach diesen Fristen erfolgen, werden nicht über die Site ausgeführt, soweit dies nicht mit Race Roster nach seinem alleinigen Ermessen vereinbart wurde. Vorbehaltlich des Vorgesagten werden von Veranstaltenden ausgestellte Rückerstattungen binnen dreißig (30) Tagen nachdem der*die jeweilige Veranstaltende die Erstattung angewiesen hat, über die Site ausgeführt. Race Roster steht meldenden Personen und Veranstaltenden für Kommunikationen und Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Rückerstattungen zur Verfügung. Wurden Geldmittel für einen bestimmten Zahlungszeitraum bereits an Veranstaltende ausgezahlt, kann Race Roster die Kommunikation mit dem*der jeweiligen Veranstaltenden ermöglichen. Bei Fehlern bei Rückzahlungen oder ausbleibenden Rückzahlung im Zusammenhang mit der Nutzung der KKV-Option entscheidet Race Roster nach seinem alleinigen Ermessen über die Lösung.

(ii) Ungeachtet des Vorstehenden, erkennst du an und stimmst zu, dass Race Roster berechtigt ist, Rückzahlungen einzelner oder aller Zahlungen unabhängig von einem möglicherweise zugrunde liegenden Grund ohne Zustimmung des*der jeweiligen Veranstaltenden zu veranlassen, wenn etwa Race Roster Beschwerden von einer erheblichen Anzahl (was Race Roster nach seinem alleinigen Ermessen festlegt) meldender Personen oder Unterstützer*innen in Bezug auf das jeweilige Event oder ein anderes von dem*der Veranstaltenden ausgerichtete Event erhält oder wenn Race Roster nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass der*die jeweilige Veranstaltende sich an betrügerischen Aktivitäten beteiligt oder Falschangaben gemacht hat. Des Weiteren kann Race Roster in Fällen, in denen meldende Personen oder Unterstützer*innen eine Rückerstattung verlangen, gleich ob wegen eines abgesagten Events oder aus anderem Grund, bei denen Race Roster vernünftigerweise das Risiko einer Rückbelastung befürchten müsste, nach seinem ausschließlichen Ermessen solche Rückerstattungen an diese meldenden Personen oder Unterstützer*innen leisten, mit der Folge, dass der*die Veranstaltende dann Race Roster den entsprechenden Rückerstattungsbetrag schuldet.

(c) Kreditkarten-Rückbuchungen Alle, gleich aus welchen Gründen ausgelösten, Kreditkarten-Rückbuchungen von meldenden Personen oder Unterstützer*innen in Bezug auf ein Event werden von dem*der Veranstaltenden des Event zurückgebucht. Alle Kommunikationen und Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Rückbuchungen erfolgen zwischen den jeweiligen Veranstaltenden und den entsprechenden meldenden Personen oder Unterstützer*innen; Race Roster ist in keiner Weise für Rückbuchungen verantwortlich oder haftbar und der*die Veranstaltende verpflichtet sich hiermit, Race Roster und seine verbundenen Unternehmen für Rückbuchungen, die im Rahmen der Nutzung der Site ausgelöst werden, zur Gänze schadlos zu halten.

4.3 Nicht-ausschließliche Bestimmungen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung

(a) Zahlungen. Schulden Veranstaltende Race Roster nach diesen Nutzungsbedingungen oder sonst wie Geldbeträge, so kann Race Roster unbeschadet seiner ihm ansonsten zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe (i) diese Beträge von den ausstehenden Beträgen für das entsprechende Event oder für andere Events, die der*die Veranstaltende über die Dienste listet, abziehen und ebenfalls oder stattdessen (ii) der*dem Veranstaltenden eine Rechnung für solche Beträge schicken, soweit die ausstehenden Beträge für den*die Veranstaltende*n nicht für die Begleichung der geschuldeten Geldbeträge ausreichen, in welchem Fall der*die Veranstaltende diese Rechnungen binnen dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen hat. Zusätzlich erteilt der*die Veranstaltende hiermit Race Roster eine Einzugsermächtigung für die entsprechenden Beträge von den Konten, auf die Eventanmeldegebühren eingezahlt wurden. Werden fällige Zahlungen von dem*der Veranstaltenden nicht bis zur Fälligkeit beglichen, so behält sich Race Roster das Recht vor, nach seinem ausschließlichen Ermessen und ohne Beschränkung seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe, die Registrierung des*der Veranstaltenden (einschließlich aller eventuellen Accounts des*der Veranstaltenden) zu kündigen und alle anderen Events, die von dem*der Veranstaltenden gelistet sind, zu streichen.

(b) Bestätigung. Mit Erhalt einer Kreditkartenautorisierung für jede einzelne Zahlung generiert Race Roster eine Bestätigungsmitteilung und stellt einen eindeutigen Bestätigungscode aus. Du verpflichtest dich uneingeschränkt alle Teilnahmemeldungen zuzulassen, anzuerkennen, und zu erfüllen, die von Race Roster über die Dienste bestätigt wurden und es liegt in deiner Verantwortung, den Mitgliedschaftsstatus der meldenden Person, den Bestätigungscode und/oder jegliche Eventbeschränkungen vor dem jeweiligen Event zu verifizieren.

(c) Steuern, Einbehalt Du bist für die Entrichtung aller Steuern in Bezug auf deinen Verkauf von Eventtickets über die Dienste verantwortlich und hältst Race Roster und seine verbundenen Unternehmen diesbezüglich schadlos, sofern es sich nicht um Steuern bezüglich der Nettoeinnahmen von Race Roster handelt; die entsprechenden Beträge können von Zahlungen einbehalten werden, die dir geschuldet oder berechnet werden. Darüber hinaus ist Race Roster verpflichtet, für den Fall, dass Race Roster in einem bestimmten Kalenderjahr Transaktionen für deinen Account verarbeitet (i) deren Bruttoumsatz $ 20.000 übersteigt und (ii) die sich auf mehr als 200 Bestellvorgänge beziehen, diese Transaktionen der jeweiligen Steuerbehörde des Herkunftslandes zu melden, gemeinsam mit deinem Namen, deiner Adresse und deiner Steueridentifikationsnummer. Wenn Du diese Grenzwerte überschreitest, wird dich Race Roster im Laufe des Jahres wegen dieser Daten kontaktieren und du verpflichtest dich, umgehend alle erbetenen Informationen zu liefern.

Race Roster behält sich vor, die Zahlung jeglicher hiernach geschuldeten Beträge zurückzuhalten, wenn (i) Race Roster vermutet oder feststellt, dass diese Beträge (A) in betrügerischer Weise, (B) unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder (C) unter Verletzung von anwendbarem in- oder ausländischem Recht generiert wurden oder (ii) wenn Race Roster hierzu aus geltenden rechtlichen Gründen (in- wie ausländischen) verpflichtet ist. Solche Einbehalte können vorübergehend oder dauerhaft sein (je nach Entscheidung von Race Roster).

(d) Regeln für alle Zahlungen. Race Roster nutzt die Dienstleistungen bestimmter Dritt-Zahlungsdienstleistenden, um die Zahlungsvorgänge auf der Site durchzuführen. Diese Unternehmen verwalten das Routing der entsprechenden Informationen über die jeweiligen Kreditkarten- und e-Scheckabwicklungsnetzwerke. Race Roster ist mit keinem dieser Unternehmen verbunden und in keiner Weise für deren Handlungen oder Maßnahmen (oder deren Fehlen) verantwortlich. Infolgedessen lehnt Race Roster ausdrücklich jegliche Verantwortung und Haftung für die von Dritt-Zahlungsdienstleistenden erbrachten Dienstleistungen, einschließlich solcher in Bezug auf Zahlungsvorgänge, ab und du stimmst hiermit zu, dass Race Roster für keinerlei monetäre oder sonstige Schäden gleich welcher Art verantwortlich ist, die aufgrund solcher Dienstleistungen entstehen.

5. Deine Registrierungsverpflichtungen, Mindestalter

Als angemeldete*r Nutzer*in der Dienste verpflichtest du dich: (a) dass deine auf dem Site-Anmeldungsformular einzutragenden Daten (im Folgenden: die „Accountdaten“) wahr, genau und vollständig sind und (b) dass du die Wahrheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Accountdaten sicherstellst und diese Daten gegebenenfalls umgehend aktualisierst Für den Fall, dass du Daten angibst, die unwahr, ungenau, nicht aktuell oder nicht vollständig sind, oder wenn Race Roster vernünftige Gründe hat, anzunehmen, dass diese Daten unwahr, ungenau, nicht aktuell oder nicht vollständig sind, ist Race Roster berechtigt, alle deine Accounts zu sperren oder zu kündigen und jegliche gegenwärtigen oder zukünftigen Nutzungen der Dienste (oder von Teilen davon) zu verweigern. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen kann Race Roster deinen Account auch aus anderen Gründen oder grundlos jederzeit kündigen oder sperren.

Race Roster ist die Sicherheit und die Privatsphäre aller seiner Nutzer*innen wichtig, insbesondere, wenn es sich um Kinder handelt. Daher und um im Einklang mit den Nutzungsbedingungen jeglicher PSP-Dienstleister*innen oder anderer Dritt-Dienstleister*innen zu sein, musst du mindestens 18 Jahre alt sein bzw. volljährig an dem Ort, wo du wohnst, wenn dort ein höheres Volljährigkeitsalter gilt, um dich für einen Account anzumelden. Wenn du jünger als 18 Jahre bist, darfst du nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht deiner Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigen auf die Site zugreifen und darfst dich nicht für einen Account anmelden. Wenn du ein Elternteil oder sonstige*r Erziehungsberechtigte*r eines Kindes unter 18 Jahren bist, dass auf die Site zugreift, stimmst du hiermit zu, an diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein.

6. Account, Kennwort und Sicherheit

Als Teil des Site-Anmeldeverfahrens erstellst du ein Kennwort und einen Account. Du musst das Kennwort und den Account vertraulich halten und bist zur Gänze für alle Aktivitäten verantwortlich, die im Rahmen deines Kontos stattfinden, wozu auch alle Handlungen von Unterbenutzer*innen gehören, die unter deinem Account angemeldet sind. Du verpflichtest dich (a) Race Roster umgehend von jeglicher unberechtigten Nutzung deines Kennworts oder Accounts sowie von jeglichem sonstigen Sicherheitsverstoß zu unterrichten und (b) sicherzustellen, dass du dich von deinem Account nach dem Ende jeder Sitzung abmeldest. Race Roster kann und wird keine Haftung übernehmen für monetäre oder sonstigen Schäden noch aus einem anderem Grund wegen einer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch dich oder aufgrund irgendeines unberechtigten Zugriffs auf oder irgendeiner entsprechenden Nutzung deines Accounts. Für den Fall von Streitigkeiten zweier oder mehrerer Parteien hinsichtlich der Account-Eigentümerschaft stimmst du zu, dass Race Roster nach seinem alleinigen Ermessen diese Streitigkeiten entscheidet und dass diese Entscheidung (die auch die Kündigung oder Sperrung jeglichen streitgegenständlichen Accounts zum Gegenstand haben kann) endgültig und verbindlich für alle Parteien ist.

7. Inhalt

7.1 Site-Inhalte

Du stimmst zu, dass alles Material, wozu unter anderem Informationen, Daten, Software, Text, Gestaltungselemente, Grafiken, Abbildungen und andere Inhalte (insgesamt im Folgenden: „Inhalte“) gehören, das Teil der Dienste ist oder über diese ausgeliefert oder sonst wie von Race Roster im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellt wird (insgesamt im Folgenden: die „Site-Inhalte“) urheberrechtlich, durch Warenzeichen, Dienstleistungzeichen, als Geschäftsgeheimnisse oder durch andere Rechte am geistigen oder sonstigen Eigentum geschützt ist. Die Site-Inhalte können im Eigentum von Race Roster stehen oder Race Roster aufgrund von Vereinbarungen mit Dritten zur Verfügung gestellt worden sein. Du verpflichtest dich, sofern du nicht ausdrücklich von Race Roster schriftlich oder im Zusammenhang mit der Nutzung der bestimmungsmäßigen Funktionalität der Dienste dazu autorisiert wurdest, die Site-Inhalte weder zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verändern, zu vertreiben, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen, aufzuführen, anzupassen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen noch irgendwelche Site-Inhalte auf irgendwelchen Websites oder innerhalb von Computernetzwerken gleich zu welchem Zweck zu posten. Du darfst jedoch eine angemessene Zahl von Kopien der Site-Inhalte zu deinen eigenen Informationszwecken ausdrucken oder herunterladen, sofern du dabei dafür sorgst, das alle darin enthaltenen Urheber- und sonstigen Eigentumsrechtshinweise erhalten bleiben. Die Vervielfältigung, das Kopieren sowie das Vertreiben jeglicher Site-Inhalte zu anderen Zwecken ist ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Race Roster streng untersagt. Du darfst die Site-Inhalte nur zu Zwecken nutzen, die nach diesen Nutzungsbedingungen und dem anwendbaren nationalen und ausländischen Recht zulässig sind. Hier nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte bleiben vorbehalten.

7.2 Deine Inhalte

Die erkennst an und stimmst zu, als Veranstaltende*r für den Fall, dass du Inhalte zur Site beiträgst, lieferst oder zur Verfügung stellst (im Folgenden: „deine Inhalte“) Race Roster hiermit ein nicht-ausschließliches, weltweites, dauerhaftes, unwiderrufliches, gebührenfreies, übertragbares, unterlizenzierbares (über mehrere Ebenen) Recht und eine entsprechende Lizenz einzuräumen, deine Inhalte zur Gänze oder in Teilen in jedem bekannten oder hiernach entwickelten Medium zu jedem erdenklichen Zweck zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu modifizieren, zu verbreiten, zu übersetzen, zu veröffentlichen, für abgeleitete Werke zu nutzen, aufzuführen, auszustellen und sonst wie zu verwerten. Du sicherst zu und gewährleistest, dass du über alle zur Gewährung der oben beschriebenen Lizenz erforderlichen Rechte, Vollmachten und Befugnisse verfügst und dass deine Inhalte (i) nicht gegen irgendwelche Rechte Dritter verstoßen, sie verletzen, widerrechtlich aneignen oder sonst wie mit ihnen kollidieren und (ii) allem anwendbaren Recht (in- wie ausländisch) entsprechen. Außerdem müssen Events korrekt und wahrheitsgemäß beschrieben werden, wenn der*die Veranstaltende Informationen über sie an die Site übermittelt. Kommt Race Roster nach seinem ausschließlichen Ermessen zu dem Schluss, dass der*die Veranstaltende ein Event falsch beschrieben hat oder anderweitig gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, so ist Race Roster berechtigt das entsprechende Event (sowie alle anderen auf der Site gelisteten Events) zu streichen und allen meldenden Personen eine Rückerstattung zu leisten. Race Roster behält sich das Recht vor, jederzeit deine Inhalte ganz oder teilweise unter anderem aus den folgenden Gründe von der Site zu entfernen: Beschwerden oder Behauptungen vonseiten Dritter oder von Behörden in Bezug auf deine Inhalte, ohne dass es grundsätzlich eines Grundes für die Entfernung bedürfte. Zusätzlich erlaubst du Race Roster, deinen Namen und dein Logo (unabhängig davon, ob du sie über die Site zur Verfügung gestellt hast) zu Zwecken deiner Identifizierung als Kund*in (aktuell oder vormals) auf der Site und in Marketing- und Werbematerial zu verwenden.

Gemeinnützige Organisationen verpflichten sich, ihre Namen und Logos auf der Site zu nutzen, um die Anforderungen der Site zu erfüllen. Namen und Logos von gemeinnützigen Organisationen können auf individuellen Fundraisingseiten gezeigt werden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

8. Verhalten

8.1 Konkrete Regeln

Dir ist bewusst, dass du für deine Inhalte haftest, die du, gleich in welcher Form, in irgendeiner Weise den Diensten oder durch die Dienste anderen, einschließlich meldenden Personen und anderen Nutzer*innen der Dienste, zur Verfügung stellst. Du verpflichtest dich, die Dienste nicht dafür zu nutzen, Inhalte hochzuladen, zu posten, per E-Mail zu senden, zu übermitteln oder sonst wie verfügbar zu machen,

  • die rechtswidrig, verletzend, bedrohlich, belästigend, schikanierend, zivilrechtlich verboten, diffamierend, vulgär, obszön, verleumderisch, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt, rassistisch oder aus sonstigen Gründen verwerflich sind;
  • die Minderjährigen in irgendeiner Weise schaden,
  • die Glücksspiele, Geldspiele, Lotterien, Verlosungen, Preisausschreiben, Gewinnspiele bzw. jede andere Aktivität, die die Vergabe eines Preises beinhaltet, ermöglichen, mit Ausnahme von Verlosungen, Preisausschreiben oder Gewinnspielen, die in mit Race Roster vereinbarter Weise durchgeführt werden,
  • durch die sich für Personen oder Rechtseinheiten ausgegeben wird, wozu auch Vertreter*innen von Race Roster oder Forumverantwortliche gehören, oder durch die fälschlicherweise deine Zugehörigkeit zu einer Person oder Rechtseinheit behauptet oder sonst wie falsch dargestellt wird,
  • durch die Header gefälscht oder sonst wie Kennungen manipuliert werden, um die Herkunft von Inhalten zu verschleiern, die über die Dienste übermittelt werden,
  • für die du kein Recht zur Weitergabe und zur Erteilung der notwendigen Rechte hast;
  • durch die irgendein Patent, ein Warenzeichen, ein Geschäftsgeheimnis, ein Urheberrecht oder sonstiges Recht am geistigen Eigentum oder andere Eigentumsrechte von Personen oder Rechtseinheiten verletzt werden;
  • die sich auf den Verkauf oder die Bereitstellung anderer Waren und Dienstleistungen beziehen, als von Tickets und Meldungen zu Events, die auf der Site gelistet sind und anderer Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit solchen Events verkauft oder bereitgestellt werden,
  • die Softwareviren enthalten oder sonstige Computercodes, -dateien oder Programme, die dafür erstellt wurden, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder von Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken oder in sonstiger Weise mit den Diensten in einer Weise interagieren, die weder nach diesen Nutzungsbedingungen noch aufgrund ausdrücklicher Zustimmung von Race Roster erlaubt ist,
  • die die Dienste oder die damit verbundenen Server oder Netzwerke gestört oder unterbrochen werden oder die irgendwelche Anforderungen, Verfahren, Politiken oder Regelungen von Netzwerke missachten, die mit den Diensten verbunden sind oder
  • durch die absichtlich oder unabsichtlich gegen anwendbares inländisches oder ausländisches Recht verstoßen wird.

8.2 Konkrete Abhilferechte

Du erkennst an, dass Race Roster von dir oder Dritten im Zusammenhang mit den Diensten übermittelte oder zugänglich gemachte Inhalte keiner Vorabprüfung unterziehen, dass aber Race Roster und ihre Beauftragten berechtigt (jedoch nicht verpflichtet) sind, nach ihrem ausschließlichen Ermessen (i) deine Inhalte ganz oder teilweise zu überwachen, zu verändern, zu bearbeiten oder zu entfernen bzw. (ii) dein Recht zur Nutzung der Dienste jederzeit unter Setzung einer Frist oder fristlos mit oder ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und zu kündigen. Du erkennst an und stimmst zu, dass Race Roster deine Inhalte aufbewahren und aus jedem Grund offenlegen darf, unter anderem, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder wenn Race Roster guten Glaubens davon ausgeht, dass eine solche Aufbewahrung oder Offenlegung vernünftigerweise notwendig ist, um (a) rechtlichen Verfahren zu entsprechen, (b) diese Nutzungsbedingungen durchzusetzen, (c) auf Behauptungen zu reagieren, dass Inhalte von dir die Rechte anderer verletzen bzw. (d) um die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit von Race Roster, seinen Nutzer*innen bzw. der Öffentlichkeit zu schützen. Dir ist bewusst, dass die technische Verarbeitung und Übermittlung der Dienste, einschließlich deiner Inhalte mit sich bringen kann, dass (i) sie über verschiedene Netzwerke übermittelt werden und (ii) Änderungen vorgenommen werden, um den technischen Anforderungen verbindender Netzwerke oder Geräte zu entsprechen.

9. Sub-Domains

Race Roster kann dir das Recht zu Nutzung einer Sub-Domain innerhalb der Site einräumen (z. B. [Sub-Domain Präfix].raceroster.com). All diese Sub-Domains stehen im alleinigen Eigentum von Race Roster. Stellt Race Roster dir eine Sub-Domain zur Verfügung, so kann Race Roster die Nutzung dieser Sub-Domain jederzeit und unabhängig vom Vorliegen eines Grundes (mit oder ohne Setzung einer Frist) beenden.

10. Empfehlungen

Die Empfehlungsprogramme („Referral Programs“) von Race Roster unterliegen den folgenden Bestimmungen.

10.1 Software für die Empfehlung meldender Personen

Race Roster ermöglicht über die Dienste die Nutzung von Software, mit der Veranstaltende Dritten (im Folgenden: „Vermittler*innen“) einen Bonus für die Vermittlung von meldenden Personen zu ihren Events anbieten können (im Folgenden: die „Empfehlungssoftware“). Race Roster stellt dabei nach Treu und Glauben die zur korrekten Nutzung der Empfehlungssoftware nötigen Informationen und Anleitungen zur Verfügung. Wenn du Empfehlungssoftware in irgendeiner Eigenschaft nutzt, musst du diesen Anleitungen Folge leisten. Diese Anleitungen findest du auf deinem Organizer Dashboard unter Event Settings > Referral Settings. Die Empfehlungssoftware ist ausdrücklich Teil der „Software“ und der „Dienste“ nach dieser Nutzungsvereinbarung. Deine Nutzung der Empfehlungssoftware unterliegt im Übrigen deiner Anerkenntnis und Annahme der folgenden Bestimmungen und Bedingungen: (a) Race Roster ist weder Partei irgendwelcher Vereinbarungen (gleich ob ausdrücklicher oder stillschweigender Art) zwischen Veranstaltenden und Vermittler*innen, noch ist wie Beauftragter, Angestellter, Partner oder sonstiger Vertreter von Veranstaltenden oder von Vermittler*innen. Race Roster ist in keiner Weise für tatsächliche oder behauptete Nichterfüllung von Vereinbarungen durch Veranstaltende oder Vermittler*innen in Bezug auf einander oder Dritte verantwortlich und (b) Race Roster überprüft oder untersucht in keiner Weise die Nutzer*innen der Dienste hinsichtlich ihre Fähigkeit oder Bereitschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich möglicherweise nach diesem Empfehlungsprogramm für meldende Personen ergeben. Race Roster macht keine Zusicherungen oder Garantien und versichert in keiner Weise, dass irgendwelche Veranstaltende oder irgendwelche Vermittler*innen meldender Personen ihren Verpflichtungen nach dem Empfehlungsprogramm für meldende Personen nachkommen. (c) Race Roster Race ermöglicht die Leistung von Zahlungen an Vermittler*innen meldender Personen. (d) Race Roster übernimmt keinerlei Haftung aufgrund der Nutzung oder dem Missbrauch der Empfehlungssoftware oder für den Fall, dass die Empfehlungssoftware nicht wie erwartet funktioniert, selbst wenn sich aus letzterem der Verlust von Daten oder die fehlerhafte Wiedergabe von Daten ergibt, die die Veranstaltenden und Vermittler*innen benötigen, um Verpflichtungen aus der Nutzung der Empfehlungssoftware zu erfüllen.

11. Zusätzliche Dienstleistungen

Auf Anfrage kann Race Roster zu den jeweils von Race Roster nach seinem ausschließlichen Ermessen festgelegten Gebühren zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die über die Funktionalität der Site hinausgehen, einschließlich etwa Zutrittsscanning und andere Ausrüstung, Bereitstellung von beratenden Personen oder von Personal zu deiner Unterstützung am Tag des Events und Bereitstellung von dezidierten Accountmanagement-Dienstleistungen. All diese zusätzlichen Dienstleistungen, gleich ob vor, während oder nach deinem Event bereitgestellt, gelten als Teil der Dienste und unterliegen allen Regelungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen. Diese zusätzlichen Dienstleistungen werden in einem schriftlichen Zusatz zu diesen Nutzungsbedingungen, zum Race Roster Equipment Lease Agreement bzw. einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dir und einer bevollmächtigen Führungskraft von Race Roster festgelegt, in dem die jeweiligen Bearbeitungs- und Leistungsgebühren sowie die sonstigen Regelungen und Bedingungen für diese zusätzlichen Dienstleistungen festgelegt sind. Bedingung für die Anmietung von jeglicher Ausrüstung ist der Abschluss einer separaten Ausrüstungs-Mietvereinbarung.

12. Schadloshaltung

Du stimmst zu, Race Roster und seine verbundenen Unternehmen sowie alle seine bzw. ihre leitenden Angestellten, Angehörigen der Geschäftsleitung, Bevollmächtigten, Markenmitinhaber*innen, sonstigen Partner*innen und Mitarbeitenden bezüglich aller Schäden (gleich ob direkte, indirekte, Neben-, Folge- oder sonstige Schäden), Verluste, Haftungen, Kosten und Auslagen (einschließlich u. a. angemessener Rechtsberatungs- und Buchhaltungshonorare) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus irgendwelchen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren (gleich ob vor einer Schiedsperson, einem Gericht, einer Schlichtungsperson oder einer sonstigen Person oder Instanz), oder Untersuchungen ergeben (im Folgenden jeweils „Anspruch“ genannt), die von Dritten erhoben oder angestrengt werden in Bezug auf: deine Inhalte, die Nutzung von, Beiträge für oder Verbindung zu den Diensten oder die Verletzung von Rechten Dritter durch dich, mit dir verbundene Unternehmen oder durch leitende Angestellte, Angehörige der Geschäftsleitung, Bevollmächtigte oder Mitarbeitende von dir oder mit dir verbundenen Unternehmen, deine Events und/oder deine Verletzung dieser Nutzungsbedingungen. Race Roster benachrichtigt dich von entsprechenden Ansprüchen, wobei möglicherweise nicht erfolgte oder verspätete Benachrichtigungen deine Verpflichtungen hiernach nicht mindern. Race Roster behält sich das Recht vor, in allen Fällen, in denen es um Schadensersatz nach diesem Abschnitt geht, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle zu übernehmen und du sicherst deine Zusammenarbeit bei allen zumutbaren Anfragen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Race Rosters Verteidigung in diesen Fällen vor.

13. Änderungen/Aussetzungen der Dienste

Race Roster behält sich das Recht vor, jederzeit und wiederholt die Dienste (oder Teile davon) mit oder ohne Angabe von Gründen und mit oder ohne vorherige Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, auszusetzen oder einzustellen. Sofern kein fehlerhaftes Verhalten von Race Roster vorliegt, ist Race Roster dir gegenüber nicht zur Rückerstattung von irgendwelchen Gebühren, einschließlich Bearbeitungsgebühren, gleich aus welchem Grund, verpflichtet. Ob Race Roster sich fehlerhaft verhalten hat, entscheidet Race Roster nach seinem ausschließlichen Ermessen. Du stimmst zu, dass Race Roster weder dir noch Dritten gegenüber haftet, wenn es die Dienste ändert, aussetzt oder einstellt.

14. Kündigung

Race Roster kann nach seinem alleinigen Ermessen jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen die dein Kennwort, dein(e) Account(s) (sowie jegliche Teile davon) und/oder dein Recht zu Nutzung der Dienste kündigen und jegliche deiner Inhalte innerhalb der Dienste entfernen und löschen. Mögliche Gründe hierfür sind etwa Inaktivität, nicht rechtzeitige Zahlung von Gebühren und anderen Race Roster geschuldeten Beträgen sowie die Überzeugung von Race Roster, dass du gegen den Wortlaut oder den Sinn dieser Nutzungsbedingungen verstoßen oder dich hierzu widersprüchlich verhalten hast. Du bist einverstanden, dass jegliche Beendigung deines Rechts zur Nutzung der Dienste fristlos und ohne vorherige Benachrichtigung erfolgen kann und du stimmst zu, dass Race Roster umgehend deinen Account und alle damit verbundenen Inhalte und Dateien deaktivieren und löschen und darüber hinaus oder stattdessen den weiteren Zugriff auf diese Dateien oder die Dienste sperren kann. Des Weiteren stimmst du, dass Race Roster weder dir noch Dritten gegenüber aus der Kündigung deines Nutzungs- oder sonstigen Zugriffsrechts zu den Diensten haftet. Alle Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung deines Nutzungsrechts an den Diensten fortgelten sollten, gelten fort (hierzu gehören etwa alle Haftungsbeschränkungen, Freistellungen, Schadloshaltungsverpflichtungen, Gewährleistungsausschlüsse sowie Schutzrechte und Lizenzen bezüglich geistigem Eigentum).

Die Dienste oder Dritte können Links zu anderen Internet-Websites oder -Ressourcen bereitstellen. Da Race Roster keine Kontrolle über diese Websites und Ressourcen hat, erkennst du an und stimmst zu, dass Race Roster nicht für die Erreichbarkeit dieser Websites oder Ressourcen verantwortlich ist und für die Inhalte, zu denen auch die werbenden Inhalte gehören, Waren, Dienstleistungen und sonstiges Material, die bzw. das auf oder durch diese Websites oder Ressourcen verfügbar ist oder sind, weder verantwortlich ist, noch dafür haftet oder sie unterstützt. Darüber hinaus erkennst Du an und stimmst zu, dass Race Roster weder verantwortlich noch haftbar ist für irgendwelche monetäre oder sonstige Schäden, die tatsächlich oder behauptet aus oder in Verbindung damit entstehen, dass Inhalte (auch werblicher Art), Waren, Dienstleistungen und sonstiges Material, die bzw. das auf oder durch diese Websites oder Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden, genutzt oder auf sie vertraut wird.

16. Gewährleistungsausschluss

DIE BEREITSTELLUNG DER DIENSTE ERFOLGT OHNE JEGLICHE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT. RACE ROSTER LEHNT HIERMIT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ENTSPRECHENDE RECHTSANSPRÜCHE AB, WOZU AUCH DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT, FÜR RECHTSMÄNGEL, NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEHÖRT. Ob Race Roster sich fehlerhaft verhalten hat, entscheidet Race Roster nach seinem ausschließlichen Ermessen. (I) DIE DIENSTE DEINEN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, (II) DIE DIENSTE UNUNTERBROCHEN, RECHTZEITIG, SICHER ODER FEHLERFREI ERFOLGEN, (III) DIE ERGEBNISSE AUS DER NUTZUNG DER DIENSTE KORREKT UND VERLÄSSLICH SIND, (IV) DIE DIENSTE SELBST (ODER IRGENDWELCHE TEILE DAVON) DEINEN ERWARTUNGEN ENTSPRECHEN ODER (V) EVENTUELLE FEHLER IN DEN DIENSTEN BEHOBEN WERDEN. RACE ROSTER ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTLICHKEIT ODER HAFTUNG FÜR INHALTE, WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, TUN ODER UNTERLASSEN IRGENDWELCHER NUTZER*INNEN, UNTERSTÜTZER*INNEN, MELDENDEN ODER ANDEREN NICHT VERANSTALTENDEN PERSONEN, VERANSTALTENDEN ODER DRITTEN VOR, WÄHREND ODER NACH EINEM EVENT UND RACE ROSTER HAFTET FÜR KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN NACH DEN OBIGEN PUNKTEN (I) BIS (V). DU ERKENNST AN, DASS RACE ROSTER WEDER DIE KONTROLLE ÜBER DIE QUALITÄT, SICHERHEIT ODER RECHTMÄẞIGKEIT VON ANGEKÜNDIGTEN EVENTS, DIE RICHTIGKEIT ODER GENAUIGKEIT VON INHALTEN ODER EINTRAGUNGEN VON NUTZER*INNEN (ETWA MELDENDE PERSONEN, ANDERE NICHT VERANSTALTENDE PERSONEN ODER VERANSTALTENDE) ODER DIE FÄHIGKEIT VON NUTZER*INNEN (ETWA MELDENDE PERSONEN ODER VERANSTALTENDE), TRANSAKTIONEN AUS- ODER DURCHZUFÜHREN, HAT NOCH DIESE GARANTIERT. IM ÜBRIGEN IST RACE ROSTER MIT KEINEN DER DRITTDIENSTLEISTENDEN VERBUNDEN NOCH VERTRITT RACE ROSTER DIESE ODER HAT MIT IHNEN EIN BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS, DERER SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DIENSTEN BEDIENT WIRD (WOZU AUCH JEGLICHE PSP-DIENSTLEISTUNGEN GEHÖREN); RACE ROSTER IST FÜR DEREN TUN ODER UNTERLASSEN NICHT VERANTWORTLICH UND SCHLIEẞT HIERMIT JEGLICHE HAFTUNG AUS SOLCHEM TUN ODER UNTERLASSEN AUS. DIE VORGEHENDENEN AUSSCHLÜSSE GELTEN IN DEM MAẞE NICHT, WIE SIE NACH DEM ANWENDBAREN RECHT VERBOTEN SIND. Unbeschadet des Vorgesagten kannst du Fehlverhalten von Nutzer*innen, meldenden Personen, anderen nicht veranstaltenden Personen, Veranstaltenden bzw. Dritten im Zusammenhang mit der Site oder irgendwelchen Diensten an Race Roster melden. Race Roster kann dann nach seinem alleinigen Ermessen das behauptete Fehlverhalten untersuchen und notwendige Maßnahmen ergreifen.

17. Haftungsbeschränkung

RACE ROSTER HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER ART DER RECHTSAUSLEGUNG, OB AUS ZIVILRECHTLICHEM DELIKT ODER VERTRAG ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTE ODER ANDERE GEGENSTÄNDE DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR: (I) INDIREKTE, MITTELBARE ODER BEISPIELHAFTE SCHÄDEN, NEBEN-, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, WOZU AUCH ENTGANGENER GEWINN, VERLUST VON GOODWILL, NUTZUNGEN, DATEN ODER ANDERE IMMATERIELLE VERLUSTE GEHÖREN (SELBST WENN RACE ROSTER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN KENNTNIS HATTE), (II) BESCHAFFUNGSKOSTEN VON ERSATZDIENSTLEISTUNGEN, (III) BETRÄGE VON INSGESAMT MEHR ALS CAD 100,00 FÜR ALLE ANSPRÜCHE DES*DER JEWEILIGEN VERANSTALTENDEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTE UND (IV) IRGENDWELCHE ANGELEGENHEITEN, DIE JENSEITS DER ANGEMESSENEN KONTROLLE VON RACE ROSTER LIEGEN. RACE ROSTER HAFTET IN KEINER WEISE IN BEZUG AUF IRGENDWELCHE DEINER INHALTE NOCH IN BEZUG AUF INHALTE VON ANDEREN NUTZER*INNEN DER DIENSTE. DIE VORGEHENDENEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN IN DEM MAẞE NICHT, WIE SIE NACH DEM ANWENDBAREN RECHT VERBOTEN SIND.

18. Freistellung

ALS GEGENLEISTUNG FÜR DIE ERLAUBNIS DES ZUGRIFFS UND DER NUTZUNG, STIMMST DU HIERMIT ZU, RACE ROSTER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND JEDE SEINER UND DERER JEWEILIGEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITGLIEDERN DER GESCHÄFTSLEITUNG, BEVOLLMÄCHTIGTEN, MARKENMITINHABER*INNEN, SONSTIGEN PARTNER*INNEN UND MITARBEITENDEN BEZÜGLICH ALLER SCHÄDEN (GLEICH OB DIREKTE, INDIREKTE, NEBEN-, FOLGE- ODER SONSTIGE SCHÄDEN), VERLUSTE, HAFTUNGEN, KOSTEN UND AUSLAGEN JEGLICHER ART, BEKANNT ODER UNBEKANNT, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT STREITIGKEITEN ZWISCHEN DIR UND DRITTEN (VERANSTALTENDE, MELDENDE PERSONEN UND ANDERE NICHT VERANSTALTENDE PERSONEN) IN BEZUG AUF DIE DIENSTE, DEINEN ZUGANG UND DEINE NUTZUNG DER DIENSTE UND ALLER DORT GELISTETEN EVENTS ERGEBEN.

IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORSTEHENDEN FREISTELLUNG VERZICHTEST DU HIERMIT AUF JEGLICHES RECHT AUS RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN, DIE DER SACHE NACH FOLGENDES AUSSAGEN: „EINE ALLGEMEINE FREISTELLUNG GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE VON DENEN DER*DIE GLÄUBIGER*IN ZUM ZEITPUNKT DER FREISTELLUNGSERTEILUNG NICHT WEIẞ ODER VERMUTET, DASS SIE ZU SEINEN*IHREN GUNSTEN BESTEHEN UND DIE, WENN SIE IHM*IHR BEKANNT GEWESEN WÄREN, WESENTLICH DIE VEREINBARUNG MIT DEM*DER SCHULDNER*IN HÄTTEN BEEINFLUSSEN MÜSSEN.“

19. Datenschutz

Alle von dir im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellten oder von Race Roster in diesem Zusammenhang erfassten Daten unterliegen der Datenschutzrichtlinie von Race Roster, die unter https://raceroster.com/legal/privacy-policy einsehbar und hiermit qua Verweis Teil dieser Nutzungsbedingungen ist. Race Roster empfiehlt dir nachdrücklich, die Datenschutzrichtlinie genau durchzulesen.

Veranstaltende, die meldende Personen manuell unter Verwendung der Software eintragen oder die Daten für Race Roster erfassen, damit Race Roster sie für den*die Veranstaltenden eingeben kann, haben soweit möglich und nach bestem Vermögen diese meldenden Personen über die Datenschutzrichtlinie von Race Roster zu informieren und darüber, dass die meldende Person die Richtlinie und https://raceroster.com/legal/privacy-policy einsehen kann.

20. Mitteilungen

Mitteilungen an dich können entweder per E-Mail oder normale Post an die Race Roster vorliegende Adresse erfolgen. Du stimmst zu, durch die Nutzung der Site oder der Dienste dein Einverständnis zu erklären, dass Race Roster auf elektronischem Wege mit dir kommuniziert. Dieses Einverständnis kannst du jederzeit widerrufen. Mitteilungen von uns über Änderungen dieser Nutzungsbedingungen oder andere Angelegenheiten können auch allgemein durch die Anzeige von Mitteilungen oder Links zu Mitteilungen an dich auf der Site erfolgen. Mitteilungen von dir an uns sind schriftlich an unsere postalische Adresse unter Race Roster/Race Roster North America Corp., 186 York St London Ontario, Canada N6A 1B5 Attn: Corporate Counsel zu richten.

21. Information zu Warenzeichen, Urheberrechte, Beschwerden wegen Verletzung geistigen Eigentums

Die Warenzeichen und Logos von Race Roster (im Folgenden die „Race-Roster-Warenzeichen“), die im Zusammenhang mit den Diensten genutzt und angezeigt werden sind eingetragene und nicht eingetragene Warenzeichen von Race Roster. Andere Unternehmens-, Waren- und Dienstleistungsnamen, die im Zusammenhang mit den Diensten verwendet werden, können Dritten gehörende Waren- oder Dienstleistungszeichen sein (im Folgenden die „Warenzeichen Dritter“, und, gemeinsam mit den Race-Roster-Warenzeichen die „Warenzeichen“). Das Anbieten der Dienste ist nicht dahingehend auszulegen, dass dadurch eine Lizenz oder ein sonstiges Recht gewährt wird, gleich ob stillschweigend, aufgrund des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (estoppel) oder sonst wie, ein Warenzeichen, das im Zusammenhang mit den Diensten angezeigt wird, ohne die gesonderte vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von Race Roster für jede einzelne dieser Nutzungen zu verwenden. Die Warenzeichen dürfen nicht dazu verwendet werden, Race Roster, Dritte oder die Waren oder Dienstleistungen von Race Roster oder Dritten in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder so, dass (nach dem alleinigen Ermessen von Race Roster) irgendwelcher Goodwill in Bezug auf die Warenzeichen beschädigt werden kann. Die Nutzung von Warenzeichen als Teil eines Links zu oder von einem anderen Internetauftritt ist verboten, solange Race Roster der Einrichtung eines solchen Links nicht jeweils schriftlich vorher zugestimmt hat. Aller aus der Nutzung von Race-Roster-Warenzeichen erwachsender Goodwill gilt zugunsten von Race Roster.

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, sind alle auf der Site erscheinenden Inhalte urheberrechtlich geschützte Werke von entweder Race Roster oder seine Dritt-Inhalteanbieter*innen oder -nutzer*innen. Die Zusammenstellung (also die Sammlung, Anordnung und Zusammensetzung) aller Inhalte ist ebenfalls ausschließliches Eigentum von Race Roster Soweit nicht ausdrücklich hierin anderweitig festgelegt oder ausdrücklich erlaubt, darfst du keine von der Site stammende Informationen oder Inhalte, wozu alle Text, Abbildungen, Audio- und Videoaufzeichnungen gehören, weder insgesamt noch in Teilen, in irgend einer Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Race Roster oder der jeweils betreffenden Dritt-Inhalteanbieter*innen oder -nutzer*innen verändern, modifizieren, kopieren, verbreiten (gegen Gegenleistung oder anderweitig), übertragen, ausstellen, aufführen, vervielfältigen, wiederverwenden, posten, veröffentlichen, lizenzieren, einbetten, herunterladen, zur späteren Nutzung speichern, zur Erstellung abgeleiteter Werke verwenden, übermitteln oder verkaufen. Die Nutzung von Inhalten, einschließlich Bildern, durch dich oder andere von dir autorisierte Personen, ist grundsätzlich verboten, sofern es nicht von Race Roster ausdrücklich erlaubt wurde. Jegliche nicht autorisierte Nutzung von Text oder Bildern kann urheberrechtliche Rechtsvorschriften, die Vorschriften zum Datenschutz und zu den Persönlichkeitsrechten sowie andere anwendbare Rechtsvorschriften verletzten. Race Roster gewährleistet weder, noch sichert es zu, dass durch die Nutzung irgendwelcher auf der Site angezeigter Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

Beschwerden wegen Verletzung geistigen Eigentums Race Roster achtet die Rechte am geistigen Eigentum anderer und erwartet dies auch von denen, die die Site besuchen oder die Dienste nutzen. Wenn du der Ansicht bist, dass ein Werk von dir auf der Site in einer rechtsverletzenden Weise genutzt wurde, benachrichtige uns bitte unter copyright@raceroster.com. Die Nachricht sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • eine elektronische oder physische Unterschrift einer Person, die berechtigt ist, für den*die Inhaber*in eines angeblich verletzten Urheberrechts zu handeln,
  • eine Beschreibung des Werks, von dem du behauptest, dass es verletzt wurde, einschließlich einer Kopie des Werks oder der Webseitenadresse, wo das Werk zu finden ist,
  • eine Bezeichnung, wo auf der Unternehmensplattform das Material zu finden ist, von dem du behauptest, es sei verletzt worden oder ein Link oder ein Verweis auf eine andere Website, auf der Material zu finden ist, das nach deiner Ansicht verletzt wurde
  • dein Name, deine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • eine Erklärung von dir, dass du nach Treu und Glauben der Ansicht bist, dass die umstrittene Nutzung des jeweiligen Materials nicht von dem*der Rechteinhaber*in, dem*der Beauftragten oder der Rechtslage zugelassen ist,
  • eine Erklärung von dir, dass die Informationen in dieser Mitteilung korrekt ist und eine eidesstattliche Erklärung, dass du der*die Rechteinhaber*in des angeblich verletzten Materials bist oder beauftragt bist, für den*die Rechteinhaber*in zu handeln.

22. Allgemeines

22.1 Vollständigkeit der Vereinbarung

Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dir und Race Roster dar und gelten für deine Nutzung der Dienste als Veranstaltende*r und ersetzen alle vorherigen oder gegenwärtigen Vereinbarungen, Vorschläge, Beratungen oder Kommunikationen zwischen dir und Race Roster in Bezug auf den Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen, abgesehen von schriftlichen Zusatzvereinbarungen zwischen dir und einer bevollmächtigen Führungskraft von Race Roster in Bezug auf ein bestimmtes Event oder bestimmte Events. Für dich können auch weitere Vorschriften und Bedingungen gelten, die Anwendung finden, wenn du Dienstleistungen verbundener Unternehmen, Inhalte oder Software Dritter oder die Dienste in andere Weise als in diesen Nutzungsbedingungen geregelt nutzt.

22.2 Rechtswahl und Gerichtsstand, keine Sammelklagen

Für diese Nutzungsbedingungen und deinen Zugang und deine Nutzung dieser Site sowie für deren Auslegung gilt das Bundesrecht Kanadas und das Recht der Provinz Ontario unter Ausschluss der jeweiligen Kollisionsnormen. Du bist einverstanden, dass für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden oder in irgendeiner Weise mit diesen in Zusammenhang stehenden Klagen, ausschließlich die Gerichte von Ontario, Kanada örtlich zuständig sind und stimmst unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für alle Streitsachen, Klagen und Verfahren zu.

DU UND RACE ROSTER SIND SICH EINIG, DASS JEGLICHE VERFAHREN ZUR GERICHTLICHEN ODER AUẞERGERICHTLICHEN STREITBEILEGUNG EINZIG AUF INDIVIDUELLER BASIS ERFOLGEN UND DASS WEDER DU NOCH RACE ROSTER VERSUCHEN WERDEN, STREITIGKEITEN IM RAHMEN VON SAMMEL-, VERBANDS- ODER POPULARKLAGEN ANHÖREN ZU LASSEN. DARÜBER HINAUS SIND DU UND RACE ROSTER SICH EINIG, DASS BEI KEINEN VERFAHREN EIN BEITRITT ZU ANDEREN VERFAHREN ERFOLGT UND DIE VERFAHREN AUCH NICHT MIT ANDEREN VERFAHREN VERBUNDEN ODER VEREINIGT WERDEN, OHNE DAS DU, RACE ROSTER UND ALLE PARTEIEN SOLCHER VERFAHREN DEM VORHER SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT HÄTTEN.

22.3 Verzicht, ungültige Bestimmungen

Übt Race Roster, Rechte oder Regelungen dieser Nutzungsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig aus oder setzt es diese nicht oder nicht rechtzeitig durch, so bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder Regelungen. Mündliche Verzichtserklärungen, Zusätze oder Änderungen sind unter keinen Umständen wirksam. Wird irgendeine Regelung dieser Nutzungsbedingungen von einer zuständigen Schiedsperson oder einem zuständigen Gericht als ungültig angesehen, so vereinbaren die Parteien dessen ungeachtet, dass die Schiedsperson oder das Gericht es unternehmen sollte, den in der Regelung erkennbaren Absichten der Parteien Geltung zu verschaffen, und die anderen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben vollständig in Kraft und wirksam.

22.4 Frist zur Anspruchserhebung

Du willigst ein, dass, ungeachtet jeglicher entgegenstehenden rechtlichen Regelungen, Ansprüche oder Klagegründe aus oder in Bezug auf die Dienste oder diese Nutzungsbedingungen binnen zwei (2) Jahren ab ihrer Entstehung geltend zu machen und nach dieser Frist verjährt sind.

22.5 Überschriften

Die Überschriften in diesen Nutzungsbedingungen dienen einzig der einfacheren Benutzbarkeit und haben keine rechtlichen Auswirkungen, gleich ob aus Vertrag oder Gesetz.

22.6 Verstöße

Bitte melde jegliche Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen per E-Mail an tos@raceroster.com.

Höhere Gewalt (Force Majeure)

Race Roster haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug in der Ausübung seiner Verpflichtungen nach diesen Nutzungsbedingungen, wenn dies ganz oder teilweise aus Gründen erfolgt, die auch unter Anwendung der zumutbaren Sorgfalt durch Race Roster, unserer Vertragspartner*innen, Bevollmächtigten oder Lieferant*innen nicht abwendbar waren, etwa aufgrund von Übertragungsfehlern, Stromausfall, Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen, reinen Naturereignissen, Krieg, Terror, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, Natur- oder anderer Katastrophen.

ANHANG 1 – DATENVERARBEITUNGSZUSATZ FÜR EU-EVENTVERANSTALTENDE

1. Gegenstand dieser Datenverarbeitungsvereinbarung

1.1 Dieser Datenverarbeitungszusatz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich des EU-Datenschutzrechts aufgrund von Dienstleistungen, die nach der entsprechenden Race-Roster-Servicevereinbarung mit Veranstaltenden von Events/Auftragsverarbeitern erbracht wurden (im Folgenden: die „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ oder „AV-Vereinbarung“).

1.2 „EU-Datenschutzrecht“ meint die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

1.3 Ausdrücke wie „Verarbeitung“, „personenbezogene Daten“, „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ werden in der Bedeutung verwendet, die ihnen nach dem EU-Datenschutzrecht gegeben ist. Als Verantwortlicher aller personenbezogenen Daten, die in die Software von einer betroffenen Person eingegeben wurde gilt Race Roster und als Auftragsverarbeiter die Rechtseinheit, die auf personenbezogene Daten unter Zuhilfenahme der Race-Roster-Software entsprechend der AV-Vereinbarung zugreift, d. h. der*die Veranstaltende von Events und solche, die von diesen Veranstaltenden autorisiert wurden, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, wie etwa gemeinnützige Organisationen/nicht gewinnorientierte Organisationen und Zeitnehmende. Personenbezogene Daten sind alle personenbezogenen Angaben zu einer betroffenen EU-Person, die auf die Race-Roster-Software hochgeladen werden. Diese Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von Race Roster behandelt, die unter https://raceroster.com/legal/privacy-policy verfügbar ist.

1.4 Soweit der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, die dem EU-Datenschutzrecht unterliegen, gelten die Bestimmungen dieses Datenverarbeitungszusatzes.

2. Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

2.1 Der Verantwortliche bestimmt die Art und Menge der personenbezogenen Daten, auf die der Auftragsverarbeiter zugreift oder die der Auftragsverarbeiter verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmungen der AV-Vereinbarung.

2.2 Ist eine bestimmte Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, so informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen hierüber vor der Verarbeitung, sofern es nicht ausdrücklich rechtlich verboten ist, dem Verantwortlichen diese Informationen zu geben. Der Auftragsverarbeiter darf niemals personenbezogene Daten in einer Weise verarbeiten, die mit dem EU-Datenschutzrecht nicht übereinstimmt.

2.3 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (im Folgenden die „Parteien“) haben eine AV-Vereinbarung geschlossen, um das Know-how des Auftragsverarbeiters bei der Sicherung der personenbezogenen Daten zu den in der AV-Vereinbarung beschriebenen Zwecken zu nutzen. Vorbehaltlich der Anforderungen dieses Datenverarbeitungszusatzes darf der Auftragsverarbeiter bei der Auswahl und Nutzung der von ihm als nötig erachteten Mittel zur Verwirklichung dieser Zwecke nach eigenem Ermessen vorgehen.

2.4 Der Verantwortliche gewährleistet, dass er alle notwendigen Rechte hat, um die personenbezogenen Daten an den Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung in Verbindung mit den Diensten zu übermitteln. Soweit dies nach dem EU-Datenschutzrecht nötig ist, hat der Verantwortliche sicherzustellen, dass alle notwendigen Zustimmungen betroffener Personen zu dieser Verarbeitung eingeholt sind und dass ein Datensatz dieser Zustimmungen besteht. Widerruft eine betroffene Person ihre Zustimmung, so hat der Verantwortliche diesen Umstand dem Auftragsverarbeiter mitzuteilen, woraufhin der Auftragsverarbeiter alle Anweisungen des Verantwortlichen im Hinblick auf die weitere Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten umzusetzen hat.

3. Vertraulichkeit

3.1 Ungeachtet jeglicher vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, hat der Auftragsverarbeiter alle seine Mitarbeitenden, Beauftragten und ggf. Unterauftragsverarbeiter, die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befasst sind, von der vertraulichen Natur der personenbezogenen Daten zu unterrichten. Der Auftragsverarbeiter hat sicherzustellen, dass diese Personen oder Beteiligte eine angemessene Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben oder sonst wie zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.

4. Sicherheit

4.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unbeschadet anderer zwischen den Parteien vereinbarter Sicherheitsstandards geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Maßnahmen schließen Folgendes ein:

  1. Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur autorisiertes Personal zum Zweck der Erfüllung der AV-Vereinbarung Zugriff auf personenbezogene Daten hat;
  2. bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung verbunden sind, beispielsweise durch – ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig – Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugte oder rechtswidrige Speicherung, Verarbeitung oder Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten;
  3. die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
  4. die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;
  5. die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
  6. ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und
  7. Maßnahmen zur Identifizierung von Schwachstellen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Systemen, die für die Erbringung von Dienstleistungen an den Verantwortlichen verwendet werden.

4.2 Der Auftragsverarbeiter muss jederzeit über eine angemessene schriftliche Sicherheitsrichtlinie in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügen, in der in jedem Fall die Maßnahmen nach Abschnitt 4.1 aufgeführt sind.

4.3 Auf Anfrage des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter die Maßnahmen nachzuweisen, die er entsprechend dieses Abschnitts 4 getroffen hat und dem Verantwortlichen zu gestatten, diese Maßnahmen zu prüfen und zu testen. Der Verantwortliche ist unter Fristsetzung von mindestens 14 Tagen gegenüber dem Auftragsverarbeiter berechtigt, Räumlichkeiten und Betrieb des Auftragsverarbeiters, soweit sie mit personenbezogenen Daten in Verbindung stehen, zu überprüfen oder durch Dritte, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Auftragsverarbeiter geschlossen haben, überprüfen zu lassen. Der Auftragsverarbeiter hat bei solchen von oder für den Verantwortlichen durchgeführten Überprüfungen zu kooperieren und den Prüfenden des Verantwortlichen angemessenen Zugang zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen zu gewähren, die in die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind. Der Auftragsverarbeiter hat dem Verantwortlichen bzw. seinen Prüfpersonen Zugang zu allen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehenden Informationen zu gewähren, die vernünftigerweise vom Verantwortlichen erbeten werden können, um festzustellen, ob sich der Auftragsverarbeiter diesem Datenverarbeitungszusatz entsprechend verhält.

5. Erhöhung der Sicherheit

5.1 Die Parteien sind sich bewusst, dass sich die Anforderungen an die Sicherheit ständig verändern und dass eine wirksame Sicherheit ständige Evaluierungen und regelmäßige Verbesserungen veralteter Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Der Auftragsverarbeiter bewertet daher fortlaufend die gemäß Abschnitt 4 umgesetzten Maßnahmen und verschärft, ergänzt und verbessert sie, um die Erfüllung der Anforderungen aus Abschnitt 4 weiterhin sicherzustellen.

5.2 Wird gegebenenfalls eine Änderung dieses Datenverarbeitungszusatzes erforderlich, um zusätzliche Anweisungen des Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter auszuführen oder um Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Anforderungen wegen Änderungen des EU-Datenschutzrechts oder von zuständigen Datenschutzbehörden zu verbessern, so verhandeln die Parteien eine solche Änderung nach Treu und Glauben.

6. Datenübertragung

6.1 Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen umgehend von jeder (geplanten) dauerhaften oder vorübergehenden Übertragung von personenbezogenen Daten in jedes Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, das nicht von der EU-Kommission nach der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG als Land mit einem angemessenen Schutzniveau eingestuft wurde oder die Bedingungen des Rahmenwerk des EU-US-Datenschutzschilds gemäß dem Handelsministerium der USA (U.S. Department of Commerce) erfüllt.

7. Informationspflichten und Vorfallmanagement

7.1 Erfährt der Auftragsverarbeiter von einem Vorfall, der die Verarbeitung der personenbezogenen Daten betrifft, die der AV-Vereinbarung unterliegen, so hat er umgehend den Verantwortlichen über den Störfall zu informieren, jederzeit mit dem Verantwortlichen zu kooperieren und den Anweisungen des Verantwortlichen in Bezug auf diese Störfälle Folge zu leisten, damit der Verantwortliche angemessen reagieren und sinnvolle weitere Schritte in Bezug auf den Vorfall unternehmen kann.

7.2 Der in Abschnitt 7.1 verwendete Ausdruck „Vorfall“ bedeutet jeweils:

  1. eine Beschwerde oder Anfrage in Bezug auf die Ausübung von Rechten betroffener Personen nach EU-Datenschutzrecht,
  2. eine Ermittlung hinsichtlich oder die Beschlagnahme von personenbezogenen Daten durch Amtspersonen einer Regierung oder konkrete Anzeichen, dass eine solche Ermittlung oder Beschlagnahme bevorsteht,
  3. jeder unbefugte oder unbeabsichtigte Zugriff, jede solche Verarbeitung oder Löschung, jeder solche Verlust sowie alle anderen Arten rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten,
  4. jegliche Verletzung der Sicherheit bzw. Vertraulichkeit im Sinne der Abschnitte 3 und 4 dieses Datenverarbeitungszusatzes, die zu einer unbeabsichtigten oder rechtswidrigen Zerstörung, einem solchen Verlust, einer solchen Veränderung, der unbefugten Offenlegung von oder einem solchen Zugriff zu den personenbezogenen Daten führt oder jegliche Hinweise darauf, dass eine solche Verletzung stattgefunden hat oder im Begriff ist, stattzufinden und
  5. der Umstand, dass nach Meinung des Auftragsverarbeiters die Umsetzung einer vom Verantwortlichen erhaltenen Anweisung anwendbares Recht verletzen würde, an die der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter gebunden ist bzw. sind.

7.3 Der Auftragsverarbeiter muss jederzeit über schriftlich festgelegte Verfahren verfügen, nach denen er umgehend dem Verantwortlichen zu Vorfällen Stellung nehmen kann. Ist für einen Vorfall vernünftigerweise davon auszugehen, dass er wahrscheinlich vom Verantwortlichen als Datenschutzverletzung nach EU-Datenschutzrecht gemeldet werden muss, so hat der Auftragsverarbeiter seine schriftlich festgelegten Verfahren so umzusetzen, dass er dem Verantwortlichen spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem solchen Vorfall entsprechend Mitteilung machen kann.

7.4 Alle Mitteilungen, die dem Verantwortlichen nach diesem Abschnitt 7 gemacht werden, sind an den Verantwortlichen zu adressieren und haben das Folgende zu enthalten:

  1. eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze,
  2. den Namen und die Kontaktdaten des*der Datenschutzbeauftragten des Auftragsverarbeiters oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen,
  3. eine Beschreibung der voraussichtlichen Folgen des Vorfalls und
  4. eine Beschreibung der vom Auftragsverarbeiter ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reaktion auf den Vorfall und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Abmilderung seiner möglichen nachteiligen Auswirkungen.

8. Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern

8.1 Dritte (Unterauftragsverarbeiter), die personenbezogene Daten für den Auftragsverarbeiter oder den Verantwortlichen verarbeiten, sind ebenfalls an die Verpflichtungen nach diesem Zusatz gebunden. Eine allgemeine Genehmigung zur erstmaligen oder weiteren Inanspruchnahme Dritter im Zusammenhang mit den Diensten wird hiermit unter der Voraussetzung erteilt, dass diese Unterauftragsverarbeiter nachgewiesenermaßen den Erfordernissen des EU-Datenschutzrechts entsprechen.

8.2 Unabhängig von jeglicher Genehmigung durch den Verantwortlichen im Sinne des vorgehenden Absatzes haftet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen zur Gänze für die korrekte Vertragserfüllung aller solcher Unterauftragsverarbeiter, die ihren Datenschutzverpflichtungen nicht nachkommen.

8.3 Der Auftragsverarbeiter hat sicherzustellen, dass der Unterauftragsverarbeiter an dieselben Datenschutzverpflichtungen gebunden ist wie der Auftragsverarbeiter nach diesem Datenverarbeitungszusatz, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überwachen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen des EU-Datenschutzrechts erfolgt.

8.4 Der Verantwortliche kann verlangen, dass der Auftragsverarbeiter einen externen Unterauftragsverarbeiter überprüft oder eine Bestätigung beibringt, dass eine solche Überprüfung stattgefunden hat (oder, wo möglich, einen externen Überprüfungsbericht über den Betrieb des Unterauftragsverarbeiters beibringt bzw. den Verantwortlichen unterstützt, einen solchen zu erhalten), um dessen Befolgung seiner Verpflichtungen nach diesem Zusatz sicherzustellen.

9. Rückgabe und Vernichtung personenbezogener Daten

9.1 Mit Beendigung der AV-Vereinbarung oder mit Erfüllung aller im Zusammenhang mit den Diensten vereinbarten Zwecke aufgrund derer eine weitere Verarbeitung nicht erforderlich ist, endet der Zugang des Auftragsverarbeiters zu personenbezogenen Daten über die Race-Roster-Software.

9.2 Der Auftragsverarbeiter hat alle Dritten, die seine Verarbeitung der personenbezogenen Daten unterstützen von der Beendigung der Dienste in Kenntnis zu setzen und sicherzustellen, dass allen diesen Dritten bewusst ist, dass ihnen der weitere Zugang zu personenbezogenen Daten über die Race-Roster-Software verwehrt ist.

10. Unterstützung des Verantwortlichen

10.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person nach der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen.

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten des Auftragsverarbeiters zur Verfügung und ermöglicht und trägt dazu bei, dass Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, vom Verantwortlichen oder anderen von diesem beauftragten Prüfer*innen durchgeführt werden.

11. Schadloshaltung

Der Auftragsverarbeiter hält den Verantwortlichen schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, Klagen, Drittansprüche, Verluste, Schäden und Kosten des Verantwortlichen, die sich direkt oder indirekt aus oder in Verbindung mit einer Verletzung dieses Datenverarbeitungszusatzes bzw. des EU-Datenschutzrechts durch den Auftragsverarbeiter ergeben.

Der Verantwortliche hält den Auftragsverarbeiter schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, Klagen, Drittansprüche, Verluste, Schäden und Kosten des Auftragsverarbeiters, die sich direkt oder indirekt aus oder in Verbindung mit einer Verletzung dieses Datenverarbeitungszusatzes bzw. des EU-Datenschutzrechts durch den Verantwortlichen ergeben.